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28. September 2024 in                   Hamm-Berge, Rauchstraße 21

***************************************   was ist ein Bieterverfahren

Das Bieterverfahren wird am ehesten dadurch beschrieben, was es nicht ist! Es ist keine Auktion, es ist keine Versteigerung.                                                                                        Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Das Ende einer Auktion oder Versteigerung ist der Zuschlag. Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben.                       Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen. Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, die ihren Abschluss mit einem normalen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet.